Münchner Missbrauchsgutachten
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Das Münchner Missbrauchsgutachten wurde im Februar 2020 von der römisch-katholischen Erzdiözese München und Freising bei der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl in Auftrag gegeben und am 20. Januar 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es trägt den Titel: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019. Verantwortlichkeiten, systemische Ursachen, Konsequenzen und Empfehlungen.[1]
Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl hatte zuvor schon für mehrere deutsche Diözesen Gutachten erstellt:
- Am 3. Dezember 2010 wurde ein erstes Missbrauchsgutachten für die Erzdiözese München und Freising vorgestellt. Es hat den Titel: Sexuelle und sonstige körperliche Übergriffe durch Priester, Diakone und sonstige pastorale Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der Erzdiözese München und Freising in der Zeit von 1945 bis 2009. Bestandsaufnahme – Bewertung – Konsequenz.[2] Das Missbrauchsgutachten von 2022 knüpft daran an.
- Im Jahr 2015 wurde die Kanzlei vom Bistum Eichstätt beauftragt, im Rahmen einer „Transparenzoffensive“ die kirchlichen Finanzen nach professionellen Standards zu prüfen.[3]
- Im November 2020 wurde ein Missbrauchsgutachten für das Bistum Aachen der Öffentlichkeit vorgestellt.
- Ein Missbrauchsgutachten für das Erzbistum Köln sollte 2020 veröffentlicht werden, doch Kardinal Rainer Maria Woelki gab dazu nicht seine Zustimmung.[4] Wegen angeblicher schwerwiegender methodischer Mängel vergab das Erzbistum Köln den Auftrag für ein Missbrauchsgutachten neu an den Strafrechtler Björn Gercke.[5]
Eigentlich sollte das Münchner Missbrauchsgutachten bereits 2021 vorgestellt werden, wegen neuer Erkenntnisse geschah dies aber erst im Januar 2022.[6]