Pfand (Recht)
Sicherungsrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter Pfand versteht man im Pfandrecht Rechtsobjekte, die dem Gläubiger als Sicherheit für seine Forderung zur Verfügung gestellt werden.
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Dieser Artikel behandelt das deutsche Pfandrecht. Für das gleichnamige Rückgabesystem siehe Pfandsystem.