Pfändung
staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter einer Pfändung versteht man im Zwangsvollstreckungsrecht (in Österreich auch Exekution genannt) die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.