Polizeibeamter
Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Amtsträger, die verbeamtet sind Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Amtsträger, die verbeamtet sind Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Begriff Polizeibeamter ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Amtsträger.
Bei der deutschen Polizei kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:
In Österreich fallen die Beamten oder Vertragsbediensteten der Bundespolizei in die Gruppe Exekutivbediensteter (EB).
Umgangssprachlich wird der Begriff Polizeibeamter auch für die Beamten der Behörden benutzt, die polizeiliche Aufgaben wahrnehmen oder Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Beispiele:
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