Polizeidistrikt
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Polizeidistrikte in kommunalrechtlicher Hinsicht gab es in Preußen/Deutschland von 1833 bis 1945. Sie fassten in der preußischen Provinz Posen und deren Nachfolgegebieten (Provinzen Grenzmark Posen-Westpreußen, Pommern, Mark Brandenburg, Schlesien, Niederschlesien) mehrere Landgemeinden und Gutsbezirke zur gemeinsamen Verwaltung zusammen.