Prolongation
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Die Prolongation (lateinisch prolungare, „verlängern“) ist die Verlängerung eines Darlehens nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Grundsätzlich kann die Vertragsverlängerung zu gleichen oder veränderten Bedingungen erfolgen.
Prolongationen finden sich bei Verträgen, die einer Befristung nach § 163 BGB ausgesetzt sind. Der andere Vertragspartner ist zu einer Prolongation nicht verpflichtet. Stimmt er einer Prolongation zu, so kommt es zur Vertragsänderung des ursprünglichen Vertrags.