Rechtsphilosophie
Teilgebiet der Philosophie und Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Rechtsphilosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie und gleichzeitig eine Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft. Sie befasst sich mit grundlegenden Fragen des Rechts. Rechtsphilosophische Fragestellungen sind beispielsweise:
- Was ist Recht?
- In welchem Verhältnis stehen „Gerechtigkeit“ und „Recht“ zueinander?
- In welchem Verhältnis stehen Rechtsnormen zu anderen sozialen Normen, insbesondere zur Moral?
- Welchen (materiellen) Inhalt sollte das Recht haben?
- Wie entstehen (formal) Rechtsnormen?
- Was ist der Grund für die Geltung des Rechts? (Verbindlichkeit)
- In welchem Verhältnis stehen „Rechtsgefühl“ und „Recht“ zueinander?
Zumindest einige dieser Fragen – insbesondere nach der Verbindung von Recht und Moral, der allgemeinen Struktur von Rechtsnormen und nach der Rechtsverbindlichkeit – stellt sich neben der Rechtsphilosophie auch die sogenannte Rechtstheorie, die sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts, zunächst unter der Bezeichnung „Allgemeine Rechtslehre“ (auf Englisch: [analytical] jurisprudence), als eine von der Rechtsphilosophie unabhängige Disziplin herausgebildet hat. Das genaue Verhältnis von Rechtsphilosophie und Rechtstheorie zueinander ist im Einzelnen umstritten.[1]
Der Artikel führt in die Rechtsphilosophie des westlichen Rechtskreises ein (europäische Rechtsordnungen, angloamerikanisches Recht). Andere Rechtskreise werden nicht berücksichtigt (vgl. insbesondere den Beitrag zum islamischen sowie zum chinesischen Recht).