Repräsentant (Bergbau)
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Als Repräsentant bezeichnet man im Bergbau den gewählten[1] gesetzlichen Vertreter[2] einer Gewerkschaft.[1] Der Repräsentant vertritt die Gewerkschaft gegenüber den Behörden[3] und in sämtlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.[2] Der Repräsentant ist im Sinne des BGB Organ der Gewerkschaft.[4] Anstelle eines einzelnen Repräsentanten kann auch ein mehrere Personen umfassender Grubenvorstand[ANM 1] bestellt werden.[1] Die Anzahl der Vorstandsmitglieder des Grubenvorstandes ist nach oben auf fünf Personen begrenzt.[3]