Republikprinzip
Prinzip im deutschen Grundgesetz / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Republikprinzip ist eines der in Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 GG Grundgesetz (GG) festgelegten und gemäß Artikel Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlichen Staatsstrukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland (siehe Ewigkeitsklausel) und stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Republik ist.
Das Prinzip ist auch in Österreich bekannt. Dort bestimmt Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Das Prinzip gilt als Baugesetz im Sinne der Gesamtänderung der Bundesverfassung.