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hohes und andauerndes Ansehen einer Person innerhalb einer Gemeinschaft oder der Öffentlichkeit Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ruhm (von althochdeutsch/mittelhochdeutsch ruom „Ehre, Lob“, ursprünglich „Selbstlob, kriegerisches Sichrühmen“[1]) ist weitreichendes hohes Ansehen, das eine bedeutende Person aufgrund von herausragenden Leistungen, Eigenschaften bei der Allgemeinheit genießt.[2]
Nach Sallust erwuchs der Ruhm (die gloria) nur aus dem höchsten Gut der Menschen, ihrer virtus (Tugend), als eine Anerkennung für richtiges Handeln und hohe Verdienste für die Allgemeinheit (die res publica).
Für die Soziologie ist „Ruhm“ eine Frage des sozialen Status, gegenüber der „Ehre“ als einer Frage des Sozialprestiges.[3]
Ruhm und Ruhmsucht (Doxomanie) sind klassische Stoffe der Dichtung und dominieren sogar einzelne literarische Gattungen, wie zum Beispiel die frühantiken und frühmittelalterlichen Epen.
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