Sperrstunde
gesetzlich angeordnete Schließzeit für Gastronomiebetriebe / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die gesetzlich angeordnete Schließzeit für Gastronomiebetriebe. Sperrstunde bezeichnet manchmal auch ein meist in Krisenzeiten angeordnetes Ausgehverbot, siehe Ausgangssperre.
Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Diese Regelung soll zur Sicherung der Nachtruhe dienen. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Oft wird kurz vor Anbruch der Sperrstunde zur letzten Bestellung aufgefordert. Heutzutage gilt sie in vielen Orten nur noch eingeschränkt oder ist ganz abgeschafft.