Standesregeln
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Standesregeln dienen als Maßstab und Orientierung für das (standesgemäße[1]) Verhalten von Personen, die sich einem bestimmten Stand zugehörig fühlen oder diesem gesetzlich zugeordnet werden (z. B. der Berufsstand der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker, Ingenieure, Beamte, Akademiker, Zünfte oder Gilden etc.).[2]
Standesregeln können aber auch aufgrund der Geburt (z. B. Adelsstand, Kaste etc.) auf eine bestimmte Person oder Familie anzuwenden sein.[3]