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Gemeinde hochgestuft zur Stadt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Titularstadt ist die Bezeichnung für einen Ort, der berechtigt ist, den Titel Stadt zu führen, also Stadtrecht hat (oder hatte), aber nicht in vollem Umfang die Merkmale einer Stadt aufweist. Der Begriff wird in der Stadt- bzw. Siedlungsgeographie verwendet, Titularstadt ist kein offizieller Titel der Kommunalverfassung oder Gemeindeordnung.
Zu unterscheiden ist Titularstadt von Minderstadt. Minderstadt ist ein Ort mit städtischen Merkmalen (z. B. dem Recht, einen Markt abzuhalten), der aber nicht den Titel Stadt, sondern einen anderen Titel (z. B. Markt, Flecken) führt.
In vielen Fällen handelt es sich bei Titularstädten um kleine Landstädte, an denen, bedingt durch historische Entwicklungen oder eine Lage abseits der wichtigen Verkehrswege (im 19. Jahrhundert die Eisenbahn), der wirtschaftliche Aufschwung vorbeiging[1]. In der Folge verloren die Orte weitere zentrale Funktionen (wie z. B. Gericht oder Krankenhaus) und behielten einen dörflichen, durch die Landwirtschaft geprägten Charakter[2].
Gebräuchlich ist der Begriff Titularstadt insbesondere für Orte in Preußen. Dort wurde im 19. Jahrhundert die Unterscheidung zwischen Stadt und Gemeinde in neuen Städte- und Gemeindeordnungen festgelegt. So legte z. B. die westfälische Landgemeindeordnung von 1841 fest, dass Städte mit weniger als 2500 Einwohnern nach der Landgemeindeordnung verwaltet werden.[3] Diese Städte wurden Titularstädte genannt.
Aufgrund der westfälischen Regelung finden sich dort viele Titularstädte, z. B. Dringenberg, Kleinenberg, Peckelsheim und Borgholz im Paderborner Raum, Grevenstein und Eversberg im Sauerland und Freckenhorst im Münsterland.[4] Die Häufung von Titularstädten im Hochstift Paderborn ist Folge reger Städtegründungen durch die Paderborner Bischöfe. Aufgrund der Häufung und ausbleibender Industrialisierung entwickelten sich diese kleinen Städte nicht weiter.[5]
Beispiele aus Niedersachsen: Rehburg[6], Rethem[7] und Freren[8].
Strittig ist die neuere Verwendung der Bezeichnung Titularstadt für kleine Städte, die im Rahmen der Kommunalreformen in eine andere Stadt eingemeindet wurden und damit das (eigene) Stadtrecht verloren. Einige Bundesländer erlauben es, dem Namen des Ortes wieder den Titel „Stadt“ voranzustellen (z. B. in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt). Beispiele:
Orte, die als Titularstädte bezeichnet werden:
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