Unterbezirk
Verbandsgliederung bei deutschen Partei- und Verbandsorganisationen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Begriff Unterbezirk bezeichnet bei verschiedenen deutschen Partei- und Verbandsorganisationen üblicherweise die Verbandsgliederung oberhalb der untersten Verbandsebene und unterhalb der Landesverbände bzw. der Bezirke.