Verjährungsdebatte
Debatten um die Nicht-Verjährung von NS-Morden (statt Verjährung am 8.5.1965/31.12.1969) / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter dem Begriff Verjährungsdebatte ist eine Aussprache im Deutschen Bundestag vom 10. März 1965 bekannt geworden, die die Verjährung von Verbrechen, deren Verfolgung während der NS-Herrschaft der als Gesetz erachtete „Führerwille“ entgegenstand, verhindern sollte.
Die Debatte gilt weithin als „Sternstunde des Parlaments“[1] und stellt einen wichtigen Schritt bei der Vergangenheitsbewältigung dar. In ihrer Wirksamkeit auf die öffentliche Meinung überragt sie sowohl die zeitlich davor liegende Bundestagsdebatte vom 4. Mai 1960 zum Thema Verjährung wie auch die beiden nachfolgenden Verjährungsdebatten vom 26. Juni 1969 und vom 29. März 1979.