Vermögen (Recht)
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Das Vermögen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff,[1] der im Recht alle geldwerten Rechte eines Rechtssubjekts umfasst.[2]
Das Vermögen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff,[1] der im Recht alle geldwerten Rechte eines Rechtssubjekts umfasst.[2]