Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Gesetz zur Konfiskation von illegalem erwirtschafteten Vermögen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Vermögensabschöpfung?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist ein umfangreiches Artikelgesetz zur Reform des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Deutschland. Es trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Initial angestoßen wurde die Reform 2013 vom damaligen Senator für Justiz- und Verbraucherschutz des Landes Berlin, Thomas Heilmann.[1][2]
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | Art. 74 Abs. Nr. 1 GG |
Rechtsmaterie: | Strafrecht, Strafprozessrecht |
Erlassen am: | 13. April 2017 |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 2017 (BGBl. I S. 872); berichtigt mit G vom 3. Juli 2018 (BGBl. I S. 1094) |
GESTA: | C119 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2014/42/EU in innerstaatliches Recht überführt.[3] Das Gesetz regelt darüber hinaus das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und die vorgelagerten Sicherungsmaßnahmen vollständig neu.[4][5] Unter anderem wurde § 43a StGB zur Verhängung einer Vermögensstrafe aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2002 aufgehoben.[6]