Vernehmlassung
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Die Vernehmlassung (französisch Consultation, italienisch Consultazione),[1] auch Vernehmlassungsverfahren genannt, ist zum einen eine Phase im Gesetzgebungsverfahren der Schweiz. Eine vergleichbare Phase existiert auch im Fürstentum Liechtenstein.[2] Zum anderen bezeichnet es im staats- und verfassungsrechtlichen Beschwerdeverfahren die Möglichkeit für eine Verfahrenspartei, die Beschwerden und Positionsbezüge der Gegenparteien resp. der Vorinstanzen zu beurteilen.