Verwaltungsgeschichte Berlins
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Die Verwaltungsgeschichte Berlins stellt die Verwaltungsgliederung Berlins bis zur Neugliederung zum 1. Januar 2001 zusammen.
Die heutige Struktur der Bezirke hat ihren Ursprung im Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920, als durch Zusammenschluss des damaligen Berlins mit sieben weiteren Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken die Stadt Groß-Berlin mit damals 20 Bezirken geschaffen wurde. Diese Verwaltungsgliederung hat sich in ihren Grundzügen über alle historischen Wendungen hinweg erhalten. Die Rolle der Bezirksverwaltungen und ihr politisches Gewicht war jedoch in den wechselnden politischen Systemen, in der Weimarer Republik von 1920–1933, während der nationalsozialistischen Herrschaft 1933–1945, in der Vier-Sektoren-Stadt nach Kriegsende 1945, in der durch die Mauer geteilten Stadt von 1961–1989 und nun im wiedervereinigten Berlin als Hauptstadt ständigen Veränderungen unterworfen. Ebenso hat es immer eine kontroverse Debatte um einerseits eine Stärkung der bezirklichen Selbstverwaltung und andererseits eine stärkere Zentralisierung der Berliner Verwaltung gegeben.