Vorgezogene Grenzkontrollen am Ärmelkanal
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Vorgezogene Grenzkontrollen am Ärmelkanal (im Englischen nur als juxtaposed controls, im Französischen als postes de contrôle juxtaposés bezeichnet, was wörtlich etwa „nebeneinander liegende Kontrollen“ heißt und damit den Sachverhalt nur unzureichend wiedergibt) bezeichnet die Vorverlagerung eines normalerweise erst im Zielstaat stattfindenden Vorgangs in den Staat der Abreise. Vorgezogene Grenzkontrollen finden auf vielen Ärmelkanal-Überquerungen bereits vor dem Betreten der Fähre oder des Zugs statt. Während nebeneinanderliegende Grenzkontrollen im Völkerrecht im Bereich von Straßenverkehrsgrenzübergängen nicht unüblich sind,[1] dann aber zumeist auf gemeinsamen Abfertigungsanlagen in unmittelbarer Grenznähe erfolgen, finden die vorgezogenen Grenzkontrollen am Ärmelkanal immer auf der gegenüberliegenden Seite der Straße von Dover, teilweise weit im Binnenland, statt. In Avignon-Centre, etwa 1.000 km von der Staatsgrenze entfernt, sind die europarechtlichen Voraussetzungen für vorgezogene Grenzkontrollen geschaffen,[2] werden dort aber bislang nicht regelmäßig durchgeführt.
Die vorgezogenen Grenzkontrollen beruhen auf mehreren Vereinbarungen zwischen Belgien, Frankreich und Großbritannien.