Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
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Mit dem Begriff Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft wurde im bis 30.11.2020 geltenden deutschen Wohnungseigentumsrecht die Vorgemeinschaft in der Übergangszeit zwischen dem rechtlichen Entstehen des Wohnungseigentums und dem rechtlichen Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet. In dieser Zeit gelten gegenüber den Regeln für den Normalfall einer Wohnungseigentümergemeinschaft einige Abweichungen. Das gilt auch noch in dem anschließenden Zeitraum, soweit er noch zur Entstehungsphase gehört.