Wittum
Vermögenswerte, die einer Ehefrau für den Fall vorbehalten bleiben, dass ihr Ehemann stirbt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den Begriff Wittum; der Politiker findet sich unter Albert Wittum.
Wittum (lateinisch Vidualitium), Widum, Widdum, Witthum oder Wedem ist ein Begriff aus der mittelalterlichen Rechtssprache. Das Wort „widum“ und „wittum“ leitet sich von derselben Wurzel her wie „widmen“; Widum und Wittum bezeichnet also ein „gewidmetes Gut“, in Tirol und Südtirol heute noch gebraucht als Bezeichnung für einen Pfarrhof. Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt, da auch diese „gewidmete Güter“ waren; die Verknüpfung des Wortes Widum mit Witwe (und die daraus resultierende Schreibweise mit tt anstelle von d) ist eine Volksetymologie.[1]