Zahnärztlicher Bezirksverband
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Der Zahnärztliche Bezirksverband (ZBV) ist die offizielle Bezeichnung für die acht „regionalen Zahnärztekammern“ in Bayern, die allesamt Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) sind. Sie sind unter dem Dach der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), die ebenfalls eine K.d.ö.R. ist, vereinigt. Jeder Zahnärztliche Bezirksverband untersteht der Rechtsaufsicht der zuständigen Bezirksregierung und derjenigen der BLZK. Jeder Zahnarzt in Bayern ist Pflichtmitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbands, der das Zahnarztregister führt, für die Einhaltung der Berufsordnung zuständig ist, die Ausbildung der Zahnarzthelferinnen organisiert und die Zahnärzte vor Ort in allen Fragen der Berufsausübung unterstützt.
Diese Kammerstruktur mit Zahnärztlichen Bezirksverbänden gibt es in Deutschland nur in Bayern. In den übrigen Bundesländern gibt es entweder nur Landeszahnärztekammern oder wie in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz (auch offiziell so genannte) „Bezirkszahnärztekammern“ unter dem Dach der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg,[1] bzw. der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz.[2]