Zentralkataloge der DDR
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Die Zentralkataloge der DDR bezeichneten ein wissenschaftliches Vorhaben, mit dem die Buch-, Handschriften- und Zeitschriftenbestände von Bibliotheken in der DDR sowie von historischen Sammlungen systematisch erschlossen werden sollten. Der Zeitraum der Erarbeitung der Kataloge erstreckte sich vom Jahre 1948 bis 1990.[1] Es waren verschiedene Bibliotheken in der DDR daran beteiligt, teilweise wurde auch auf Bestände ausländischer Bibliotheken zugegriffen.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeitsweise aller Bibliotheken der DDR und ein einheitliches Bibliothekssystem bildete die am 1. Juli 1968 in Kraft getretene Verordnung über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik (Bibliotheksverordnung).[2][3] 1970 wurde der Deutschen Staatsbibliothek in Ost-Berlin die Funktion einer zentralen Leiteinrichtung für Leihverkehr und Zentralkataloge übertragen,[4] die Deutsche Bücherei in Leipzig erhielt die Funktion der „Leit- und Koordinierungseinrichtung für Bibliographie und bibliographische Arbeit in der DDR.“[5]