Zu versteuerndes Einkommen
Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) bildet in Deutschland die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung bei der Einkommensteuer[1] und der Körperschaftsteuer.[2] In der Schweiz ist dafür der Begriff steuerbares Einkommen üblich.[3]