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1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts
Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der 1. Revisionssenat ist ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts. Er ist einer von elf Revisionssenaten, die beim Bundesverwaltungsgericht gebildet wurden.
Zuständigkeit
Der Senat ist im Geschäftsjahr 2024 zuständig für Sachen aus den Gebieten[1]
- des Ausländerrechts,
- des Asylrechts,
- des Rechts der Vertriebenen einschließlich des Rechts der Vertriebenenzuwendung, der Sowjetzonenflüchtlinge und der politischen Häftlinge, soweit nicht dem 8. Revisionssenat zugewiesen,
- des Staatsangehörigkeitsrechts,
- die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind, soweit nicht dem 10. Revisionssenat zugewiesen.
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Besetzung
Der Senat ist gegenwärtig mit folgenden sechs Berufsrichtern besetzt:[2]
- Vorsitzender: Robert Keller
- Stellvertretender Vorsitzender: Martin Fleuß
- Beisitzer: Franz Wilhelm Dollinger, Holger Böhmann, Silke Wittkopp, Ulrike Fenzl
Vorsitzende
Einzelnachweise
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