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1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts

Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der 1. Revisionssenat ist ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts. Er ist einer von elf Revisionssenaten, die beim Bundesverwaltungsgericht gebildet wurden.

Zuständigkeit

Der Senat ist im Geschäftsjahr 2024 zuständig für Sachen aus den Gebieten[1]

  1. des Ausländerrechts,
  2. des Asylrechts,
  3. des Rechts der Vertriebenen einschließlich des Rechts der Vertriebenenzuwendung, der Sowjetzonenflüchtlinge und der politischen Häftlinge, soweit nicht dem 8. Revisionssenat zugewiesen,
  4. des Staatsangehörigkeitsrechts,
  5. die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind, soweit nicht dem 10. Revisionssenat zugewiesen.
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Besetzung

Der Senat ist gegenwärtig mit folgenden sechs Berufsrichtern besetzt:[2]

Vorsitzende

Weitere Informationen Nr., Name (Lebensdaten) ...

Einzelnachweise

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