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9. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts

Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der 9. Revisionssenat ist ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts. Er ist einer von elf Revisionssenaten, die beim Bundesverwaltungsgericht gebildet wurden.

Zuständigkeit

Der Senat ist im Geschäftsjahr 2024 zuständig für Sachen aus den Gebieten[1]

  1. des Straßen- und Wegerechts,
  2. des Erschließungs-, des Erschließungsbeitrags- und des Straßenbaubeitragsrechts,
  3. des sonstigen Abgabenrechts, soweit nicht der Schwerpunkt auf einem Rechtsgebiet liegt, das einem anderen Senat zugewiesen ist,
  4. Streitigkeiten, welche die Fehmarnbelt-Querung zwischen Puttgarden und der deutsch-dänischen Grenze betreffen.
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Geschichte

Zum Jahresende 2001 wurde der ursprüngliche 9. Revisionssenat aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt besaß er die Zuständigkeit für die Sachen aus den Gebieten des Asyl- und des Asylverfahrensrechts einschließlich der abschiebungsrechtlichen Entscheidungen und der Entscheidungen nach dem sogenannten Kontingentflüchtlingsgesetz durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.[2] Seine Ordnungsnummer wurde vom 11. Revisionssenat übernommen, der seitdem als 9. Revisionssenat firmiert.

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Besetzung

Der Senat ist mit folgenden fünf Berufsrichtern besetzt:[3]

Vorsitzende

9. Revisionssenat (umbenannter 11. Revisionssenat)

Weitere Informationen Nr., Name (Lebensdaten) ...

Früherer 9. Revisionssenat bis zur Auflösung

Weitere Informationen Nr., Name (Lebensdaten) ...
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Einzelnachweise

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