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Aachen-Gesetz (2008)
Gesetz zur Gründung der Städteregion Aachen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) vom 26. Februar 2008 wurde am 21. Februar 2008 gemäß Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform[1] nach 2. Lesung im nordrhein-westfälischen Landtag[2] einstimmig angenommen und verabschiedet,[3] nachdem am 7. Dezember 2007 der Gesetzentwurf[4] nach 1. Lesung im Landtag[5] an diesen Ausschuss ebenfalls einstimmig überwiesen worden war.[6]
Mit dem Gesetz wurde der Kreis Aachen mit Ablauf des 20. Oktober 2009 aufgelöst, und aus den neun Gemeinden des Kreises Aachen und der Stadt Aachen wurde mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 als neuer Kommunalverband besonderer Art die Gebietskörperschaft Städteregion Aachen gebildet.
Das Gesetz wurde verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nummer 9, ausgegeben zu Düsseldorf am 12. März 2008.
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