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Aufzugsverordnung

setzt in Deutschland eine europäische Richtlinie in nationales Recht um und regelt das Inverkehrbringen von neuen Aufzügen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Aufzugsverordnung (12. ProdSV) setzt in Deutschland die europäische Richtlinie 2014/33/EU,[1] zuvor als 12. GSGV die Richtlinie 95/16/EG[2] (Aufzugsrichtlinie), in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Aufzügen.

Schnelle Fakten Basisdaten ...

Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Montagebetrieb

  • den Aufzug mit der CE-Kennzeichnung versieht,
  • ein Konformitätserklärung ausstellt,
  • die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten hat.

Die Aufzugsverordnung gründet auf § 8 des Produktsicherheitsgesetzes.

Sie ist keine Neufassung der am 1. Januar 2003 außer Kraft getretenen Verordnung über Aufzugsanlagen (Aufzugsverordnung – AufzV), die aufgrund des früheren § 24 der Gewerbeordnung erlassen worden war und deren Bestimmungen überwiegend durch die der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ersetzt worden sind. Die Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) gelten gemäß den Übergangsvorschriften in § 27 Abs. 4 BetrSichV bis zur Überarbeitung als Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) weiter.

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Einzelnachweise

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