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Besoldungsordnung H
Dienstbezüge für wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Besoldungsordnung H (auch Besoldungsordnung AH oder Besoldungsordnung HS) regelte bis 1975 als Besoldungsordnung der Länder die Dienstbezüge für wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen (unter anderem für Professoren). Sie wurde durch die Besoldungsordnung C abgelöst, die wiederum 2002 durch die Besoldungsordnung W ersetzt worden ist. Die Ämter der Besoldungsordnung H gehörten zu den Laufbahnen des höheren Dienstes. Die Besoldungsordnung H umfasste – je nach Bundesland – die Besoldungsgruppen H 1 bis H 4, H 5 oder H 6.
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Geschichte
Die Besoldungsordnung H war nicht einheitlich auf Bundesebene geregelt, sondern über die jeweiligen Landesgesetze. Deswegen hatte sie auch abweichende Bezeichnungen: In Nordrhein-Westfalen hieß sie etwa Besoldungsordnung H[1], in Berlin Besoldungsordnung AH[2] und in Bayern Besoldungsordnung HS.[3] Sie wurde durch das „Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern“ (2. BesVNG) vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173) durch die Besoldungsordnung C ersetzt.
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Besoldungstabelle (ausgewählte Dienstaltersstufen) im Vergleich zur C- und W-Besoldung / monatliches Grundgehalt
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Einzelnachweise
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