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Blattlinie
Begriff aus dem österreichischen Medienrecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Blattlinie ist ein Begriff aus dem österreichischen Medienrecht und bezeichnet nach der Legaldefinition in § 25 Abs. 4 Mediengesetz[1] die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks.
Die Blattlinie beschreibt die politisch-weltanschauliche Ausrichtung einer Zeitung oder Zeitschrift[2] und muss von dem Medieninhaber im Impressum veröffentlicht werden. Sie wird von dem Herausgeber bestimmt und mit den Redakteuren in einem Statut durch Betriebsvereinbarung festgelegt.[3]
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff Tendenzschutz üblich.
§ 14 Abs. 8 ORF-Gesetz[4] legt fest, dass Fernsehwerbung für periodische Druckwerke auf den Titel und die Blattlinie, nicht aber auf deren Inhalte hinweisen darf.
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Weblinks
- Tageszeitungen in Österreich: Was ist von welchem Blatt zu erwarten? asklubo digital services GmbH, 22. Oktober 2014
- Stefan Pröll: Blattlinien in überregionalen Tages- und Wochenzeitungen 28. Oktober 2015
- Joachim Riedl: Kronen-Zeitung: Abschied von einem Mythos Die Zeit, 24. Juni 2010
Einzelnachweise
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