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Bundesregierung

Teil der Exekutive eines Bundesstaates Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Eine Bundesregierung oder Föderalregierung ist Teil der ausführenden Gewalt eines föderalen Bundesstaates. Der Begriff dient der Abgrenzung einer solchen Regierung von den Regierungen der einzelnen Gliedstaaten.

In der Wiener Schluss-Akte von 1820 erscheint der Ausdruck „Bundesregierung“ für die Regierung eines der Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes, also ausnahmsweise nicht für die Gesamtstaatsregierung.

Bundesregierungen bestehen heute in:

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Siehe auch

Wiktionary: Bundesregierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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