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Bundesregierung
Teil der Exekutive eines Bundesstaates Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Bundesregierung oder Föderalregierung ist Teil der ausführenden Gewalt eines föderalen Bundesstaates. Der Begriff dient der Abgrenzung einer solchen Regierung von den Regierungen der einzelnen Gliedstaaten.
In der Wiener Schluss-Akte von 1820 erscheint der Ausdruck „Bundesregierung“ für die Regierung eines der Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes, also ausnahmsweise nicht für die Gesamtstaatsregierung.
Bundesregierungen bestehen heute in:
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Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Bundesregierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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