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Regierung der Bundesrepublik Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Bundesregierung (BReg)[1] ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Die Entscheidungen werden im Kabinett getroffen, das aus den die Regierungsgeschäfte führenden Politikern und Beamten besteht. Oft werden die Begriffe daher auch synonym verwendet.
Bundesregierung — BReg — | |
---|---|
Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Verfassungsorgan |
Gründung | 15. September 1949 |
Hauptsitz | Berlin, Deutschland |
Vorsitz | Olaf Scholz (Bundeskanzler), Robert Habeck (Vizekanzler) |
Website | bundesregierung.de |
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Bundestag gewählt, vom Bundespräsidenten ernannt und vom Präsidenten des Deutschen Bundestages vereidigt. Der Bundeskanzler schlägt danach dem Bundespräsidenten die Bundesminister vor. Diese werden ebenfalls vom Bundespräsidenten ernannt und vom Bundestagspräsidenten vereidigt.
Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung ist die Bundeshauptstadt Berlin (§ 3 Abs. 1 Berlin/Bonn-Gesetz). Die Regierung hat Einfluss auf die Legislative, weil sie Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen und zu Gesetzesentwürfen des Bundesrates Stellung nehmen kann.
Verfassungsrechtlich ist die Rolle der Bundesregierung in Teil VI in den Art. 62 bis 69 des Grundgesetzes (GG) geregelt, wodurch sie zu den Verfassungsorganen zählt. Art. 76 GG erlaubt es der Bundesregierung, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen. Art. 64 Abs. 2 GG schreibt vor, dass die Mitglieder der Bundesregierung bei der Amtsübernahme den Amtseid (gemäß Art. 56 GG) leisten. Ihre Arbeitsweise wird in der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) und in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt.
Das Bundeskabinett muss unter anderem über jeden Gesetz- und Verordnungsentwurf der Bundesregierung, die Ernennung von hohen Beamten und Soldaten sowie weitere Angelegenheiten „von besonderer politischer“ oder „erheblicher finanzieller Bedeutung“ entscheiden, wobei vorab eine Beratung zwischen den beteiligten Bundesministerien stattfindet. Nur strittige Punkte werden dann noch im Bundeskabinett selbst debattiert. Das Bundeskabinett ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind und trifft seine Entscheidungen mit Mehrheitsbeschluss, die anschließend aber geschlossen nach außen vertreten werden (Kollegialprinzip). Beschließt die Bundesregierung in einer Frage von finanzieller Bedeutung gegen oder ohne die Stimme des Bundesministers der Finanzen, so kann dieser gegen den Beschluss ausdrücklich Widerspruch erheben. Entsprechendes gilt, wenn der Bundesminister der Justiz oder der Bundesminister des Innern gegen einen Gesetz- oder Verordnungsentwurf oder eine Maßnahme der Bundesregierung wegen ihrer Unvereinbarkeit mit geltendem Recht Widerspruch erhebt.
Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz (Kanzlerprinzip): Er bestimmt die Grundzüge der Politik und ist dafür verantwortlich. Die Bundesminister leiten ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der (für sie verbindlichen) Richtlinien des Kanzlers eigenständig (Ressortprinzip), wobei sie ihm regelmäßig berichten müssen. Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt ebenfalls der Bundeskanzler. Sind zwei Bundesminister sich in einem Punkt uneinig, so entscheidet entweder der Bundeskanzler oder die Bundesregierung. Im politischen Alltag macht der Bundeskanzler aber üblicherweise nicht offiziell von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch, sondern stimmt seine Politik mit den Bundesministern ab. Da diese in der Regel auch aus verschiedenen Parteien bestehen (Koalition), ist dies auch politisch erforderlich, da sonst ein „Koalitionsbruch“ droht. Heutzutage werden die meisten Grundzüge der Regierungspolitik bereits zu Beginn der Legislaturperiode in einem Koalitionsvertrag festgehalten und bei Bedarf im Koalitionsausschuss erörtert, wobei es sich hier nur um informelle Übereinkünfte handelt.
Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt“, ebenso wie eine „vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung, die zu keinem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht geführt haben“.
Beamtete Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsminister sowie Bundesbeauftragte unterstützen die Bundesregierung bei ihren Aufgaben und können an Kabinettssitzungen teilnehmen. Gleiches gilt für den Chef des Bundespräsidialamtes, den Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, den persönlichen Referenten des Bundeskanzlers und die Schriftführer.
Das Bundeskabinett tagt in der Regel jeden Mittwoch um 9:30 Uhr im Bundeskanzleramt. Das amtliche Bekanntmachungsmedium ist das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl). Die administrativen Geschäfte der Bundesregierung leitet der Bundeskanzler, der diese an den Chef des Bundeskanzleramtes delegiert.
Das Bundeskabinett hat am 8. Dezember 2021 die Reihenfolge der Regierungsmitglieder beschlossen; daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge der einzelnen Bundesministerien:[2]
Die Vertretungsreihenfolge bei Sitzungen der Bundesregierung regelt § 22 der Geschäftsordnung der Bundesregierung.
Bei Abwesenheit des Bundeskanzlers übernimmt der Stellvertreter des Bundeskanzlers den Vorsitz in der Bundesregierung. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt derjenige Bundesminister den Vorsitz, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört. Gibt es mehrere Bundesminister, die zur gleichen Zeit Bundesminister geworden sind, so übernimmt der an Lebensjahren älteste den Vorsitz. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Bundeskanzler eine gesonderte Reihenfolge bestimmt. Mit Ausnahme von Christian Lindner, der in Abwesenheit von Bundeskanzler und Vizekanzler den Vorsitz übernimmt, ist zurzeit keine weitere Sonderregelung bekannt.
Daraus ergibt sich derzeit folgende Vertretungsreihenfolge:
Nr. | Name (Partei) | Beginn der Amtszeit | Geburtsdatum | Ministerium |
---|---|---|---|---|
– | Olaf Scholz (SPD) | als Mitglied der Bundesregierung 14. März 2018 als Bundeskanzler 8. Dezember 2021 |
14. Juni 1958 | Bundeskanzler |
1 | Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) | 8. Dezember 2021 | 2. September 1969 | Stellvertreter des Bundeskanzlers, Wirtschaft und Klimaschutz |
2 | Christian Lindner (FDP) | 8. Dezember 2021 | 7. Januar 1979 | Finanzen |
3 | Svenja Schulze (SPD) | als Mitglied der Bundesregierung 14. März 2018 im gegenwärtigen Ressort 8. Dezember 2021 |
29. September 1968 | Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
4 | Hubertus Heil (SPD) | 14. März 2018 | 3. November 1972 | Arbeit und Soziales |
5 | Karl Lauterbach (SPD) | 8. Dezember 2021 | 21. Februar 1963 | Gesundheit |
6 | Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) | 8. Dezember 2021 | 21. Dezember 1965 | Ernährung und Landwirtschaft |
7 | Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) | 8. Dezember 2021 | 19. Januar 1968 | Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
8 | Bettina Stark-Watzinger (FDP) | 8. Dezember 2021 | 12. Mai 1968 | Bildung und Forschung |
9 | Volker Wissing (FDP) | 8. Dezember 2021 | 22. April 1970 | Digitales und Verkehr |
10 | Nancy Faeser (SPD) | 8. Dezember 2021 | 13. Juli 1970 | Inneres und Heimat |
11 | Wolfgang Schmidt (SPD) | 8. Dezember 2021 | 23. September 1970 | Besondere Aufgaben |
12 | Klara Geywitz (SPD) | 8. Dezember 2021 | 18. Februar 1976 | Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen |
13 | Marco Buschmann (FDP) | 8. Dezember 2021 | 1. August 1977 | Justiz |
14 | Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) | 8. Dezember 2021 | 15. Dezember 1980 | Auswärtiges |
15 | Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) | 25. April 2022 | 19. September 1968 | Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
16 | Boris Pistorius (SPD) | 19. Januar 2023 | 14. März 1960 | Verteidigung |
Die bevorzugte Einstellung von Personen mit Befähigung zum Richteramt (Volljuristen) in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes (sogenanntes Juristenprivileg) findet sich auch in der Bundesregierung wieder. Der Anteil der Volljuristen betrug immer mindestens 25 Prozent, mit Ausnahme des Zeitraums 1998 bis 2002 (Kabinett Schröder I).[3][4]
Im Durchschnitt wurde der Kanzler zwischen 1949 und 1976 nach 43 Tagen gewählt. Bei der Bundestagswahl 1976 war unabhängig von der Dauer von Koalitionsverhandlungen aufgrund der bis zu diesem Jahr gültigen Regelung im Grundgesetz über die Dauer der Wahlperiode eine Regierungsbildung erst über zwei Monate nach der Wahl möglich, seitdem ist sie immer spätestens 30 Tage nach der Wahl möglich. Seit 1980 wurde der Kanzler im Durchschnitt nach 54 Tagen gewählt.
Diese Zeitleiste stellt die Dauer zwischen der Bundestagswahl und der Vereidigung des Kabinetts in Tagen dar. Wird die Vereidigung des Bundeskabinetts nicht explizit aufgeführt, fand sie am selben Tag wie die Wahl des Kanzlers statt; dies war bei den Wahlen seit 1998 der Fall.
Diese Zeitleiste stellt die Dauer zwischen der Bundestagswahl und der Vereidigung des Kabinetts in Tagen dar.
Seit 1999 findet jeden Sommer ein Tag der offenen Tür der Bundesregierung statt. An diesem Tag können das Bundeskanzleramt, Bundespresseamt und 14 Ministerien besichtigt werden. Ein Blick in Büros von Referenten und Ministern soll einen Eindruck vom Arbeitsalltag der Politiker vermitteln.[5]
Seit 2007 ist Schloss Meseberg das Gästehaus der Bundesregierung.[6] Hier finden traditionellerweise die Kabinettsklausuren statt, ferner bietet es oft den Rahmen für informelle Gespräche. Zuvor wurde ab 1990 das weiterhin in Bundesbesitz befindliche Gästehaus auf dem Petersberg in Königswinter bei Bonn in ähnlichem Rahmen durch die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland genutzt, nach dem Regierungsumzug von 1999 in reduziertem Umfang.
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