Bundeszentralamt für Steuern
Bundesoberbehörde in Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Bundeszentralamt für Steuern | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium der Finanzen |
Gründung | 1. Januar 2006 |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Präsidentin | Brigitte Vossebürger |
Bedienstete | ~2400 (Stand: 11/2023)[1] |
Haushaltsvolumen | ca. 827 Mio. € (2023)[2] |
Netzauftritt | www.bzst.bund.de |
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die aus dem Bundesamt für Finanzen (BfF), welches 1971 gegründet wurde, hervorgegangen ist. Es ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Im Jahr 2006 wurde das Bundesamt für Finanzen im Rahmen einer Neustrukturierung in das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) und das BZSt aufgeteilt.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt bundesländerübergreifend zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr. Die Behörde ist unter anderem zuständig für
Das BZSt ist in sieben Abteilungen gegliedert.
Das BZSt beschäftigt 2400 Beamte und Tarifbeschäftigte.
Die Laufbahnen für die Beamten gliedern sich wie im übrigen Bundesdienst: Eine Tätigkeit im BZSt erfolgt
Finanzwirt
Die Laufbahnausbildung für den mittleren Dienst im BZSt erfolgt bei den Landesfinanzverwaltungen Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz. Während der Ausbildung sind die Auszubildenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Steuersekretäranwärter. Nach erfolgreichem Abschluss als Finanzwirt ist eine Verwendung als Steuersekretär in allen Abteilungen des BZSt möglich.[3]
Diplom-Finanzwirt
Die Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst zum Diplom-Finanzwirt (FH) im BZSt erfolgt bei den Landesfinanzverwaltungen aller Bundesländer (außer Berlin, Hamburg, Saarland und Sachsen-Anhalt).[4] Während des Studiums sind die Studierenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Finanzanwärter. Nach erfolgreichem Abschluss als Diplom-Finanzwirt (FH) ist eine Verwendung als Steuerinspektor in allen Abteilungen des BZSt möglich.[5]
Verwaltungsinformatik
Die Laufbahnausbildung Verwaltungsinformatik (VIT) für den gehobenen Dienst zum Diplom-Verwaltungswirt – mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (FH) im BZSt erfolgt an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Münster. In Brühl, am zentralen Lehrbereich wird das sechsmonatige Grundstudium absolviert und mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Anschließend wenden die Studierenden das Wissen in verschiedenen Praxisphasen im BZSt an und studieren während den Hauptstudiumsabschnitten 1–3 am Fachbereich Finanzen (BWZ: Berufs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Münster). Während des Studiums sind die Studierenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Technischer Regierungsoberinspektoranwärter (TROIAnw). Nach erfolgreichem Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt – mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (FH) ist eine Verwendung als Technischer Regierungsoberinspektor (TROI) (Eingangsamt A10) in vielen Abteilungen, zum einen in der Zentralabteilung und zum anderen in den verschiedenen Steuerabteilungen des BZSt möglich.[6]
Das Amt der Behördenleiterin/des Behördenleiters ist in Besoldungsgruppe B 8 der Bundesbesoldungsordnung B eingruppiert. Die Behördenleiterin/der Behördenleiter führt die Amtsbezeichnung Präsidentin/Präsident.[7]
Der Hauptsitz der Behörde befindet sich in Bonn-Beuel (An der Küppe 1). Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und in Schwedt an der Oder.
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