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Deutungshoheit

Definitionsmacht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Mit Deutungshoheit (auch Deutungsmacht oder Definitionsmacht) bezeichnet man das von einer Person oder Institution beanspruchte Recht oder die Macht, etwas „deuten“ – und damit werten – zu können oder zu dürfen.[1] Treffen beispielsweise im Diskurs über eine Definition verschiedene Aussagen aufeinander, entscheidet die Deutungshoheit über deren endgültige Deutung. Der Wortteil „Hoheit“ impliziert hierbei eine ihr innewohnende Autorität, die Voraussetzung für ihre Akzeptanz ist.

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Siehe auch

Wiktionary: Deutungshoheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Literatur

  • Sebastian Callies, Deutungshoheit; Die Muster der Meinungsmacher, BusinessVillage Verlag, Göttingen 2020, ISBN 978-3-86980-545-0.
  • Hans-Bernd Brosius, Katja Schwer: Die Forschung über Mediengewalt. Deutungshoheit von Kommunikationswissenschaft, Medienpsychologie oder Medienpädagogik. Nomos, Baden-Baden 2008, ISBN 978-3-8329-3371-5.

Einzelnachweise

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