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Dienstgrade der Feuerwehr in Bayern

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Die Dienstgrade der Feuerwehr in Bayern reichen von Feuerwehrmann-Anwärter/in auf unterster Ebene der Freiwilligen Feuerwehr bis zum Oberbranddirektor bei der Berufsfeuerwehr.

Freiwillige Feuerwehr

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Mannschafts- und Führungsdienstgrade

Die Freiwilligen Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren können folgende Mannschafts- und Führungsdienstgrade[1] (letztere ab Löschmeister) haben.

Dabei gilt für alle Dienstgrade, dass laut dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) keine Voraussetzungen wie in den meisten anderen Bundesländern (z. B. absolvierte Ausbildungslehrgänge oder Dienstalter) vorgegeben sind. Über die Ernennung entscheidet alleine der Kommandant bzw. dessen Stellvertreter der jeweiligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG).

Weitere Informationen Dienstgrad, Abzeichen ...

Die Dienstgrade sollen nach folgender Normstärke der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren vergeben werden (Anlage 3 VollzBekBayFwG)[2]

Anzahl der Gruppen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Züge - 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6
Verbände - - - - - 1 1 1 1 1 1 2
Verbandsführer / Hauptbrandmeister - - - - - 1 1 1 1 1 1 2
stellv. Verbandsführer / Oberbrandmeister - - - - - 1 1 1 1 1 1 2
Zugführer / Brandmeister - 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6
stellv. Zugführer / Hauptlöschmeister - 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6
Gruppenführer / Oberlöschmeister 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
stellv. Gruppenführer / Löschmeister 2 4 4 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Führungsdienstgrade insgesamt 3 8 9 12 14 20 22 26 28 32 34 40
Hauptfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrmann / Feuerwehrmann 21 42 63 84 105 126 147 168 189 210 231 259
Maschinisten 3 6 9 12 15 18 21 24 27 30 33 36
Mannschaftsdienstgrade insgesamt 24 48 72 96 120 144 168 192 216 240 264 288
Gesamtstärke der Freiwilligen Feuerwehr 27 56 81 108 134 164 190 218 244 272 298 328

Besondere Führungsdienstgrade

Für „besondere Führungsdienstgrade“ (Zitat BayFwGesetz) schreibt das Bayerische Feuerwehrgesetz extra Voraussetzungen (Lebensalter, abgelegte Lehrgänge) vor. Sie bilden die Kreis- bzw. Stadtbrandinspektion. Bei den Ämtern des Kreis-/ Stadtbrandrates, des Stadtbrandinspektors sowie des Stadtbrandmeisters (teilweise), des Kommandanten sowie des Stellvertreters handelt es sich um Wahlämter. Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister werden berufen. Die Funktionsabzeichen dürfen ab der Bestätigung für das jeweilige Amt bis zu dessen Abgabe getragen werden. Danach führt der / die Entsprechende wieder ihren „normalen“ Dienstgrad (z. B. Oberlöschmeister). Kommandantinnen und Kommandanten und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in kreisangehörigen Gemeinden tragen direkt über dem Dienstgradabzeichen zusätzlich das Funktionsabzeichen. Bei den übrigen Trägerinnen und Trägern von Funktionsabzeichen entfällt das Dienstgradabzeichen.

Weitere Informationen Funktion, Tressenstreifen ...

Ausführung: Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung mit roter oder goldfarbener Umrandung und goldfarbenen Tressenstreifen, Größe 5 × 30 mm (schmal) und 8 × 30 mm (breit).
Trageweise: Linker Unterärmel von Dienstjacke und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.

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Berufsfeuerwehr

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  • Beamte im Vorbereitungsdienst
Weitere Informationen Dienstgrad, Tressenstreifen ...
  • Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in der zweiten Qualifikationsebene
Weitere Informationen Dienstgrad, Tressenstreifen ...
  • Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in der dritten Qualifikationsebene
Weitere Informationen Dienstgrad, Tressenstreifen ...
  • Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in der vierten Qualifikationsebene
Weitere Informationen Dienstgrad, Tressenstreifen ...

Ausführung: Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung mit rot-, silber- oder goldfarbenen Tressenstreifen. Maße der Tressenstreifen: 8 mm × 60 mm (breit) bzw. 4 mm × 60 mm (schmal) mit jeweils 5 mm Abstand untereinander und 8 mm Abstand zum Rand. Die silber- oder goldfarbenen Tressenstreifen sind fein maschinengestickt mit metallisierten Stickgarnen herzustellen.
Trageweise: Linker Unterärmel von Dienstjacke oder Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.

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Helmkennzeichnung

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Neben den am Dienstrock (Ausgehuniform) getragenen Kennzeichnungen gibt es auch noch eine Helmkennzeichnung, welche insbesondere im Einsatzdienst zur Kennzeichnung der entsprechenden Funktionen bzw. Aufgabe dient und sich bei den Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren unterscheidet.

2021[3] hat der Freistaat Bayern Änderungen im Bereich der Feuerwehrkennzeichnungen eingeführt. Neben den bereits etablierten Markierungen für Atemschutzgeräteträger wurden zusätzliche Kennzeichnungen für bestimmte Funktionen – wie beispielsweise stellvertretende Kommandanten – sowie für Qualifikationen wie Gruppenführer eingeführt.

Dabei wird zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Feuerwehrkräften unterschieden:

Bei den Freiwilligen Feuerwehren werden die Qualifikationskennzeichen als reflektierende Streifen beidseitig in der seitlichen Helmmitte angebracht. Diese Kennzeichen sind 70 mm lang. Die Breite und Farbe des Streifens richten sich nach der jeweiligen Funktion oder Qualifikation.

Bei hauptamtlichen Kräften – also Angehörigen der Berufsfeuerwehren, der Werkfeuerwehren sowie Beamten des Freistaats – erfolgt die Kennzeichnung durch ein umlaufendes, reflektierendes Band, das oberhalb des Helmreflexstreifens angebracht wird. Auch hier entsprechen Breite und Farbe den jeweiligen Vorgaben zur Funktionskennzeichnung.

Alle verwendeten Kennzeichnungsstreifen sind reflektierend ausgeführt. Die Farbe Schwarz entspricht RAL 9005 (Tiefschwarz), das eingesetzte Reflexrot ist nach RAL 3019 definiert.

Die folgenden Kennzeichnungsfarben und -breiten sind vorgesehen:

  • Gruppenführer: schwarzer Streifen (RAL 9005), 10 mm breit
  • Zugführer: schwarzer Streifen (RAL 9005), 20 mm breit
  • Verbandsführer (Freiwillige Feuerwehr): reflexroter Streifen (RAL 3019), 10 mm breit
  • Führungsdienst (3. Qualifikationsebene, hauptamtlich): umlaufendes reflexrotes Band (RAL 3019)
  • Führungsdienst (4. Qualifikationsebene, hauptamtlich): umlaufendes reflexrotes Klebeband (RAL 3019), 20 mm breit

Zusätzlich zur seitlichen Qualifikationskennzeichnung wird bei den Freiwilligen Feuerwehren auch eine dauerhafte Funktionskennzeichnung auf der Helmfront angebracht. Diese erfolgt durch senkrechte Tressenstreifen (9 mm × 40 mm) in Schwarz (RAL 9005) oder Reflexrot (RAL 3019). Die Streifen sind reflektierend ausgeführt. Der Abstand zwischen den einzelnen Tressenstreifen beträgt 3 mm, zum umlaufenden Reflexband 2 mm.

Die Anzahl und Farbe der Tressenstreifen kennzeichnen die jeweilige Führungsfunktion:

  • 1 × schwarz: stellvertretende Kommandantin / stellvertretender Kommandant
  • 1 × rot: Kommandantin / Kommandant
  • 2 × rot: Kreisbrandmeisterin / Kreisbrandmeister bzw. Stadtbrandmeisterin / Stadtbrandmeister
  • 3 × rot: Kreisbrandinspektorin / Kreisbrandinspektor bzw. Stadtbrandinspektorin / Stadtbrandinspektor
  • 4 × rot: Kreisbrandrätin / Kreisbrandrat bzw. Stadtbrandrätin / Stadtbrandrat
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Anmerkungen

  1. Das bayer. Feuerwehrgesetz erlaubt es, ab dem 16. Lebensjahr Jugendliche bei Feuerwehreinsätzen außerhalb des Gefahrenbereiches einzusetzen. In der Regel ist dazu ein erfolgreicher Besuch des Lehrgangs Truppmann I erforderlich.

Einzelnachweise

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