Top-Fragen
Zeitleiste
Chat
Kontext

Dominikalgut

Eigenbesitz einer Herrschaft im Habsburgischen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Remove ads

Unter Dominikalgut oder Herrenbesitz wurde in der Habsburgermonarchie bis 1918 ein in der Landtafel eingetragener Eigenbesitz einer Herrschaft (d. h. in der Regel eines Adeligen) bezeichnet. Das Dominikalgut steht in Eigenbewirtschaftung des Inhabers der Ortsherrschaft. Der Gegenbegriff dazu ist Rustikalgut (Eigenbesitz eines Bauern)[1] und das Kammergut (Zubehör der Landesherrschaft).[2]

Siehe auch

Literatur

  • Georg Grüll: Burgen und Schlösser in Oberösterreich. Band 1: Mühlviertel. Birken-Verlag, Wien 1962.

Einzelnachweise

Loading related searches...

Wikiwand - on

Seamless Wikipedia browsing. On steroids.

Remove ads