Top-Fragen
Zeitleiste
Chat
Kontext

Edikt

im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Remove ads

Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. In der späten Kaiserzeit wurden auch Gesetze, die in den Rechtsfolgen am weitesten reichende Rechtsquelle des Kaisers, als Edikte bezeichnet.[1]

In der Neuzeit steht der Begriff

Remove ads

Wichtige Beispiele

Remove ads

Siehe auch

Literatur

Wiktionary: Edikt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

Loading related searches...

Wikiwand - on

Seamless Wikipedia browsing. On steroids.

Remove ads