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Einzelgefahrzeichen

Seezeichen zur Bezeichnung einer Gefahrenstelle mit kleinem räumlichen Ausmaß Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Einzelgefahrzeichen
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Das Einzelgefahrzeichen[1][2][3][4] (englisch: isolated danger mark); auch Einzelgefahr-Zeichen[5][6]) ist ein Seezeichen. Es dient zur Bezeichnung einer Gefahrenstelle von kleinem räumlichen Ausmaß, die an allen Seiten passiert werden kann.[7][8]

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Verschiedene Formen des Einzelgefahrzeichens
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Untiefe Gr Bacivca, Kroatien

Äußeres

Ein Einzelgefahrzeichen kann als Leucht-, Baken- oder Spierentonne oder als Stange ausgeführt sein.[7] Es ist schwarz mit einem roten Querstreifen (im Geltungsbereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung[7]) oder auch mehreren (im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung[4], außerdem auch zulässig nach dem International Buoyage System) und hat zwei schwarze Bälle als Toppzeichen. Sofern das Seezeichen befeuert ist, ist die Kennung eine Blitzgruppe von 2 weißen Blitzen. Die charakteristische Form mit zwei Toppzeichen und die Befeuerung mit weißen Blitzen soll dabei an die ebenfalls zur Markierung von Gefahrenstellen dienenden Kardinalzeichen erinnern[8].

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Neue Gefahrenstellen

Bei neu markierten Gefahrenstellen kann das Seezeichen doppelt ausgebracht und gegebenenfalls mit einer Radarantwortbake der Kennung „D“ (lang-kurz-kurz) versehen werden.[9]

Commons: Einzelgefahrzeichen – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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