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Fruchtmesser (Beruf)
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Fruchtmesser (lateinisch mensor frumentarius), auch Getreide- oder Kornmesser sowie Mitterer (mhd.), bezeichnete bis ins 19. Jahrhundert eine zum Messen von Getreide und anderen Früchten bei Kauf und Verkauf amtlich angestellte oder bestellte Person.[1][2][3]
Augsburg beispielsweise hatte schon im Jahr 1276 zwölf Fruchtmesser zur Kontrolle der Getreidevorräte.[4]
Fruchtmesser wurden in öffentlichem Auftrag tätig und gehörten zur städtischen bzw. staatlichen Finanzverwaltung.[5][6][7]
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Einzelnachweise
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