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Gerichtsbezirk Gleisdorf

ehemaliger Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark, Österreich Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Gerichtsbezirk Gleisdorf
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Der Gerichtsbezirk Gleisdorf war ein dem Bezirksgericht Gleisdorf unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er umfasste den südlichen Teil des politischen Bezirks Weiz.

Schnelle Fakten Ehemaliger Gerichtsbezirk Gleisdorf, Basisdaten ...
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Bezirksgericht Gleisdorf (2013)
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Geschichte

Zusammenfassung
Kontext

Der Gerichtsbezirk Gleisdorf wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen. Er umfasste 62 „neue Ortsgemeinden“ (in Reihenfolge der Nennung; in Klammer die enthaltenen 66 Gemeinden, „1“= wie die Ortsgem.):[1][2]

Der Gerichtsbezirk Gleisdorf bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Birkfeld und Weiz den Bezirk Weiz.[5]

Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Gleisdorf umbenannt und war nun dem Landgericht Graz nachgeordnet.[6] 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht.[7]

Mit dem 1. Juli 2014 wurden der Gerichtsbezirk aufgelöst und die Gemeinden dem Gerichtsbezirk Weiz zugewiesen.[8]

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Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk Gleisdorf umfasste zuletzt 19 Gemeinden:

Albersdorf-Prebuch, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hirnsdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Kulm bei Weiz, Labuch, Laßnitzthal, Ludersdorf-Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Nitscha, Oberrettenbach, Pischelsdorf in der Steiermark, Preßguts, Reichendorf, St. Margarethen an der Raab, Sinabelkirchen und Ungerdorf.

Literatur

Einzelnachweise

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