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Hilfssenate des Reichsgerichts
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Die Hilfssenate des Reichsgerichts waren Spruchkörper des Reichsgerichts. Es gab insgesamt drei „Hülfssenate“ in der Zeit von 1879 bis 1883.
Geschichte
Durch § 15 EGGVG 1877[1] kamen zu erledigende Prozesse von obersten Landesgerichten an das Reichsgericht. Anscheinend handelte es sich um Sachen aus Preußen.[2] Um den Geschäftsanfall zu bewältigen, waren in § 16 EGGVG 1877[3] Hilfssenate vorgesehen. Diese nahmen mit Eröffnung des Reichsgerichts am 1. Oktober 1879 ihre Arbeit auf. Die preußische Justizverwaltung entsendete auf eigene Kosten Richter in die Hilfssenate.
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Geschäftsverteilung
Den drei Hilfssenaten waren 1880 die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aus den preußischen Oberlandesgerichtsbezirken Berlin, Breslau, Hamm, Königsberg, Marienwerder, Naumburg, Posen und Stettin zugewiesen. Der I. Hilfssenat bearbeitete Schuldrecht. Der II. Hilfssenat übernahm die sachenrechtlichen Sachen des II. Senats des Obertribunals. Dem III. Hilfssenat wurden die übrigen sachenrechtlichen Sachen mit Ausnahme des Bergrechts zugeteilt.[4]
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Senate
Zusammenfassung
Kontext
I. Hilfssenat
Senatspräsident war Gustav Ludwig August Fleischauer. Der Senat bestand bis 1. Juli 1883.
Richter
II. Hilfssenat
Senatspräsident war Wilhelm Richard Friedrich. Der Senat wurde am 1. Juni 1880 mit dem III. Hilfssenat fusioniert und bestand dann bis 1. Januar 1882.
Richter
III. Hilfssenat
Senatspräsident war Friedrich Moritz Hoffmann. Der Senat bestand nur vier Monate, bis er mit dem II. Hilfssenat fusioniert wurde.
Richter
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Literatur
- Eduard Müller: Die ersten fünfundzwanzig Jahre des Reichsgerichts. In: Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts. Sonderheft des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht zum 25-jährigen Bestehen des höchsten Deutschen Gerichtshofs, S. 21 f.
Einzelnachweise
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