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Hospitalar
in mittelalterlichen Klöstern und Stiften die Bezeichnung für den Mönch oder Kanoniker, der die Aufsicht über Hospitium, Hospital und Herberge führte und dort fremde Gäste und Durchreisende aufnahm und versorgte Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Hospitalar (mittel- und neulateinisch hospitalarius, deutsch auch Hospitalmeister oder Gastmeister) war in mittelalterlichen Klöstern und Stiften die Bezeichnung für den Mönch oder Kanoniker, der die Aufsicht über Hospitium, Hospital und Herberge führte und dort fremde Gäste und Durchreisende aufnahm und versorgte. Das Amt ist vom Infirmar zu unterscheiden, der primär der Versorgung kranker Mitglieder der Gemeinschaft diente.
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Amt und Aufgaben
Für das Zisterzienserkloster Altzella beschreibt Eduard Beyer den hospitalarius ausdrücklich als „Hospitalmeister“ und „Gastmeister“: Er hatte die Aufsicht über das klösterliche Hospitium und die Herberge, in denen Fremde und Gäste aufgenommen wurden, und über das ihnen nach der Ordensregel zu gewährende Unterkommen mit Bewirtung; zugleich oblag ihm die persönliche Zuwendung gegenüber den Reisenden. Unter ihm standen ein eigener Gastmeister und ein Knecht, die im Gasthaus wohnten.[1]
Auch außerhalb des eigentlichen Klosters ist der frater hospitalarius belegt. Johannes Jaeger nennt ihn in seiner Darstellung des Zisterzienserordens als zweiten Amtsträger auf jeder Grangie neben dem Magister: Während der Magister die wirtschaftliche Leitung innehatte, war der Hospitalar ausdrücklich für den Empfang der Fremden zuständig.[2] Das Amt erscheint damit als Scharnier zwischen klösterlicher Armenfürsorge, den wirtschaftlichen Außenposten und dem Gästewesen.
In der westfälischen Abtei Liesborn und der Trierer Abtei St. Maximin gehörte der hospitalarius zu den regulären Konventsämtern.[3][4]
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Beispiel: Abtei Maria Laach
Eine anders gelagerte Entwicklung zeigt die Benediktinerabtei Maria Laach. Dort war vor 1470 der Hospitalar – im 14. und 15. Jahrhundert auch Seychmeister bzw. Spyetailre genannt – für das Laacher Hospital zuständig, das bereits unter Abt Fulbert (1152–1177) bezeugt ist.[5]
Als diese Einrichtung im 16. Jahrhundert erlosch und ihre karitativen Funktionen von Präbendaren der Abtei übernommen wurden, blieb das Amt des Hospitalars in Laach bestehen, erhielt aber einen neuen Wirkungskreis: Es verlagerte sich auf die Aufwartung der Gäste (hospites). Mehrere Bezeichnungen desselben Mönchs sowohl als Hospitalar wie als Gastmeister zeigen, dass zumindest zu Beginn des 17. Jahrhunderts beide Begriffe in Laach synonym verwendet wurden.[5] Bertram Resmini weist außerdem darauf hin, dass der Amtsinhaber um 1563 noch für Klostergärten sowie Obst- und Gemüseanbau zuständig war und im 18. Jahrhundert nicht mit dem Konvent, sondern – wie auch in anderen Klöstern – mit auswärtigen Gästen speiste.[5]
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Literatur
- Eduard Beyer: Das Cistercienser-Stift und Kloster Alt-Zelle in dem Bisthum Meißen. Geschichtliche Darstellung seines Wirkens im Innern und nach Außen, nebst den Auszügen der einschlagenden hauptsächlich bei dem Hauptstaatsarchive zu Dresden befindlichen Urkunden. Janssen, Dresden 1855. (Digitalisat, Bayerische Staatsbibliothek, München)
- Johannes Jaeger: Klosterleben im Mittelalter. Ein Kulturbild aus der Glanzperiode des Cistercienserordens. Stahel, Würzburg 1903.
- Helmut Müller: Das Kanonissenstift und Benediktinerkloster Liesborn. Im Auftrag des Max-Planck-Instituts für Geschichte bearb. von Helmut Müller. De Gruyter, Berlin / New York 1987. (= Germania Sacra. Neue Folge 23: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln. Das Bistum Münster 5.)
- Bertram Resmini: Die Benediktinerabtei Laach. De Gruyter, Berlin / New York 1993. (= Germania Sacra. Neue Folge 31: Das Erzbistum Trier. 7.)
- Bertram Resmini: Das Erzbistum Trier 13: Die Benediktinerabtei St. Maximin vor Trier. De Gruyter, Berlin / Boston 2016. (= Germania Sacra. Dritte Folge 11,1–2: Die Kirche des Alten Reiches und ihre Institutionen.)
Einzelnachweise
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