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Industriemechaniker

in Deutschland anerkannter Ausbildungsberuf Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der Beruf des Industriemechanikers ist ein in Deutschland zum 1. August 1987 eingeführter, anerkannter Ausbildungsberuf. Die 3½-jährige betriebliche Ausbildung wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen.[1]

Der Monoberuf wird seit einer Neuordnung 2004 statt in Fachrichtungen nunmehr in Einsatzgebieten ausgebildet, beispielsweise im Einsatzgebiet Instandhaltung. Zwischen 1937 und 1987 bestanden die Ausbildungsberufe des Betriebs- und des Maschinenschlossers, die am 1. August 1987 unter anderem durch den Beruf des Industriemechanikers abgelöst wurden. Die Einsatzgebiete des Industriemechanikers reichen von Schlosser-Arbeiten über Arbeiten als Facharbeiter mit CNC-Maschinen oder Herstellung von Einzelstücken bis hin zum Einstellen von Maschinen in der Produktion.

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Ausbildung

Inhalte der Ausbildung sind
  • Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen
  • Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen
  • Feingerätebau
  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Produktionstechnik
Grundbildung (erstes Jahr)
  • Aspekte des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit
  • Werk- und Hilfsstoffe
  • Umgang mit Werkzeugen (manuell und maschinell)
  • Techniken des Trennens und Umformens
  • Zusammenfügen von Werkstoffen
Berufliche Fachbildung (zweites Jahr)
  • Anwendung von Gesamtzeichnungen und Fertigungsplänen
  • Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen
  • Montage von Bauteilen und Baugruppen
  • Ermittlung und Einstellung von Maschinenwerten
Berufliche Fachbildung (ab dem dritten Jahr)
  • Anwendung von Funktionsplänen
  • Maschinelles Spanen mit hoher Maßgenauigkeit
  • Spezifische Montagebedingungen
  • Kombinierte Anwendung von Fertigungsverfahren
  • Programmierung numerisch gesteuerter Maschinen
  • Wartung und Instandsetzung von Geräten
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Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung zum Industriemechaniker erfolgt als sogenannte gestreckte Abschlussprüfung und gliedert sich in zwei Teile. Teil 1 wird nach etwa zwei Ausbildungsjahren abgelegt und ersetzt die frühere Zwischenprüfung. Er umfasst eine schriftliche Prüfung (Dauer: ca. 90 Minuten), eine praxisorientierte Arbeitsaufgabe (etwa 8 Stunden) sowie ein begleitendes Fachgespräch. Inhalte sind unter anderem die Auswertung technischer Unterlagen, Planung von Arbeitsabläufen, Auswahl geeigneter Fertigungsverfahren, Sicherheitsbeurteilungen und das Herstellen funktionsfähiger Baugruppen. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung und fließt mit 60 % in die Gesamtnote ein (Teil 1 zählt 40 %). Er besteht aus vier Bereichen: einem betrieblichen Arbeitsauftrag (inkl. Dokumentation und Fachgespräch), Prüfungen zur Fertigungstechnik sowie zur Wirtschafts- und Sozialkunde und einer Auftrags- und Funktionsanalyse. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen Teilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Ergänzungsprüfungen sind möglich, sofern sie für das Bestehen ausschlaggebend sind.[2]

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Weiterbildungsmöglichkeiten

Aufstiegsfortbildung:

Einzelnachweise

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