Top-Fragen
Zeitleiste
Chat
Kontext
Kapitalneutralisierung
Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Remove ads
Die Kapitalneutralisierung ist ein durch die Konvergenzdiskussion (Dritter Weg) und die Alternativbewegung gebräuchlich gewordener ökonomisch-rechtlicher Fachbegriff.
Remove ads
Neutralisierung des Kapitals nach Rudolf Steiner
Als Erster hat Rudolf Steiner, Begründer der Anthroposophie, Überlegungen zur „Neutralisierung des Kapitals“ angestellt.[1] Das durch den Einsatz individueller Fähigkeiten im Laufe der Zeit gebildete Eigentum an Produktionsmitteln, also das Kapital (im rechtlichen Sinne) soll den privaten Genusserwartungen seiner Eigentümer dadurch entzogen werden, indem es nach einer gewissen Zeit der Nutzung durch den Eigentümer, oder einen sonstigen traditionellen dispositiven Faktor, statt vererbt zu werden, in die Verwaltung eines Gliedes des geistigen Organismus[2] übergeht, welches dieses wiederum an einen erneuten „Fähigen“ zum weiteren wirtschaftlichen Gebrauche als Arbeitsleiter [Steiner] überträgt. Auch die Unternehmensleitung durch mehrere solcher „Fähiger“ soll möglich sein. Voraussetzung dazu sei aber ein neues Rechtssubjekt, welches dazu führe, dass das Kapital gewissermaßen „sich selbst gehört“. Dieses neue Rechtssubjekt steht in der Tradition der germanischen Allmende – und im Gegensatz zum Eigentumsbegriff des römischen Rechts. Dieses der rein privaten Verfügungsmacht entzogene Kapital stellt somit ein eigentumsrechtlich „neutralisiertes Kapital“ dar. Daher spricht man hier von „Kapitalneutralisierung“.
Remove ads
Kapitalneutralisierung in der Humanen Wirtschaftsdemokratie Ota Šiks
Der tschechische Wirtschaftsreformer in der Regierung Alexander Dubček und Wirtschaftsprofessor Ota Šik entwickelte das Modell der Mitarbeitergesellschaft (MAG) auf der Grundlage seiner Analysen der sozialistischen Planwirtschaft und nach eigenen Betrachtungen der jugoslawischen Arbeiterselbstverwaltung. In der MAG sind die Verfügungsrechte über das Eigentum, wie sie in der Theorie der Verfügungsrechte beschrieben werden, differenziert geregelt.[3]
Remove ads
Literatur
- Rudolf Steiner: Zur Frage des Eigentums, in: Soziale Zukunft, 3. Jg., (1958), Nr. 8 / 9, S. 104–105.
- Folkert Wilken: Praktische Überlegungen zur Neutralisation des Kapitals, in: Soziale Zukunft, 3. Jg., (1958), Nr. 10 / 11 / 12, S. 138–140.
- Hans-Georg Schweppenhäuser: Das Eigentum an den Produktionsmitteln, Berlin 1963
- Hans-Georg Schweppenhäuser: Macht des Eigentums, Stuttgart 1970
- Sozialwissenschaftliches Forum, Band 5: Eigentum – Die Frage nach der Sozialbindung des Eigentums an Boden und Unternehmen, Vlg. Freies Geistesleben, Stuttgart 2000
- Christoph Strawe: Marxismus und Anthroposophie (Habilitation), Klett-Cotta, Stuttgart 1986, S. 225
- Ramon Brüll: Auf dem Wege zum neutralisierten Kapitaleigentum. In: Zeitschrift INFO3, Nr. 8, 1984, S. 19–21
- Ramon Brüll: Treuhandwirtschaft und unveräußerliches Kapital – Ein Vorschlag zur Bankenkrise. In: Zeitschrift INFO3, Nr. 11, November 2008, S. 81–86
- Folkert Wilken: Die Befreiung der Arbeit, Vlg. Die Kommenden, Freiburg i.Br. 1965
- Benediktus Hardorp: Kapitalverwaltung – eine Aufgabe des Geisteslebens. Zeitbedeutung und Gestaltungsansätze. In: Dietz/Schmidt-Brabant/Biesantz/Kracht/Basfeld/Hardorp/Smit (Hg.): Geisteswissenschaft und Gesellschaftsgestaltung, Vlg. am Goetheanum, Dornach 1987, S. 73–84.
- Ota Sik: Humane Wirtschaftsdemokratie, Knaus Vlg., Hamburg 1979
- Ota Sik: Ein Wirtschaftssystem der Zukunft, Springer Vlg., Berlin/Heidelberg/New York/Tokio 1985
Einzelnachweise
Siehe auch
Weblinks
Wikiwand - on
Seamless Wikipedia browsing. On steroids.
Remove ads