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Kommunalwahlrecht (Niedersachsen)

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Im Land Niedersachsen werden gem. §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bei den Kommunalwahlen

gewählt.

Sonstige nach diesem Wahlrecht durchzuführende Wahlen sind Wahlen

  • des Ortsrates oder des Stadtbezirkes, sofern solche gebildet werden,
  • des Samtgemeinderates, sofern die Gemeinde einer Samtgemeinde angehört
  • der Regionsversammlung (in der Region Hannover)
  • des Samtgemeindebürgermeisters/der Samtgemeindebürgermeisterin
  • des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin (in Großstädten)
  • des Regionspräsidenten/der Regionspräsidentin (in der Region Hannover)
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