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Kreis Grottkau

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Kreis Grottkau
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Der Kreis Grottkau war ein preußischer Landkreis in Oberschlesien, der in den Jahren 1742 bis 1945 bestand. Seine Kreisstadt war die Stadt Grottkau. Das frühere Kreisgebiet liegt heute in der polnischen Woiwodschaft Oppeln.

Weitere Informationen Karte des Kreises Grottkau., Ortsnamen im schlesischen Dialekt ...
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Verwaltungsgeschichte

Zusammenfassung
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Königreich Preußen/Deutscher Bund

Nach der Eroberung des größten Teils von Schlesien führte König Friedrich II. durch Kabinettsorder am 25. November 1741 in Niederschlesien preußische Verwaltungsstrukturen ein.[1] Dazu gehörten die Einrichtung zweier Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau sowie deren Gliederung in Kreise und die Einsetzung von Landräten zum 1. Januar 1742.[2]

Im Fürstentum Neisse, einem der schlesischen Teilfürstentümer, wurden aus den alten schlesischen Weichbildern Grottkau und Neisse die beiden Kreise Grottkau und Neisse gebildet.[3] Als erster Landrat des Kreises Grottkau wurde Johann Ferdinand von Printz eingesetzt.[4][5] Der Kreis Grottkau unterstand zunächst der Kriegs- und Domänenkammer Breslau und wurde im Zuge der Stein-Hardenbergischen Reformen dem Regierungsbezirk Oppeln der Provinz Schlesien zugeordnet.[6]

Im Zuge von Grenzbereinigungen zwischen den schlesischen Regierungsbezirken gab der Kreis Grottkau im Jahr 1816 die Stadt Wansen sowie die Dörfer Alt Wansen, Bischwitz, Halbendorf, Johnwitz, Knischwitz und Spurwitz an den Kreis Ohlau ab. Außerdem gab der Kreis 1817 das Dorf Gallenau an den Kreis Frankenstein sowie die Dörfer Brucksteine, Gollendorf, Herbsdorf, Hertwigswalde, Kattersdorf Liebenau, Neuhaus, Nieder Pomsdorf und Ober Pomsdorf an den Kreis Münsterberg ab.[7]

Bei der Kreisreform vom 1. Januar 1818 im Regierungsbezirk Oppeln wurden die Kreisgrenzen wie folgt geändert:[8]

  • Die Dörfer Jentsch und Stephansdorf wechselten aus dem Kreis Grottkau in den Kreis Neisse.
  • Die Dörfer Grüben und Sonnenberg wechselten aus dem Kreis Grottkau in den Kreis Falkenberg.
  • Die Dörfer Eckwertsheide, Friedewalde, Geltendorf, Groß Briesen, Hennersdorf, Koppendorf, Mogwitz, Petersheide und Schönheide wechselten aus dem Kreis Neisse in den Kreis Grottkau.

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst und aus dem Regierungsbezirk Oppeln die neue Provinz Oberschlesien gebildet. Zum 30. September 1928 fand im Kreis Grottkau entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der fast alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.[9] Einzig das am 1. April 1935 gebildete Staubecken Ottmachau verblieb als gemeindefreier Gutsbezirk.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien abermals aufgelöst und aus den Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln die neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet von der Roten Armee besetzt. Im Sommer 1945 wurde das Kreisgebiet von der sowjetischen Besatzungsmacht gemäß dem Potsdamer Abkommen unter polnische Verwaltung gestellt. Im Kreisgebiet begann daraufhin der Zuzug polnischer Zivilisten, die zum Teil aus den an die Sowjetunion gefallenen Gebieten östlich der Curzon-Linie kamen. In der Folgezeit wurde die deutsche Bevölkerung größtenteils aus dem Kreisgebiet vertrieben; der noch verbliebenen wurde der Gebrauch der deutschen Sprache verboten.[10]

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Einwohnerentwicklung

Weitere Informationen Jahr, Einwohner ...

Landräte

Kommunalverfassung

Der Kreis Grottkau gliederte sich seit dem 19. Jahrhundert in die Städte Grottkau und Ottmachau, in Landgemeinden und in Gutsbezirke. Mit der Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

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Gemeinden

Zusammenfassung
Kontext

Der Kreis Grottkau umfasste zuletzt zwei Städte und 65 Landgemeinden:[18][17]

Eingemeindungen bis 1939
  • Nieder Kühschmalz, am 1. April 1905 zu Kühschmalz
  • Ober Kühschmalz, am 1. April 1905 zu Kühschmalz
  • Schönheide, am 1. April 1939 zu Petersheide
  • Tharnau bei Ottmachau, am 1. Januar 1931 zu Gauers
  • Bittendorf, am 1. Januar 1935 zu Klein Mahlendorf
  • Gräditz, am 1. Januar 1935 zu Matzwitz
  • Sarlowitz, am 1. Januar 1935 zu Ottmachau
  • Laskowitz, am 1. Januar 1935 zu Perschkenstein
  • Weidich, am 1. Januar 1935 zu Perschkenstein
  • Satteldorf, am 1. Januar 1935 zu Pillwösche
  • Klein Zindel, am 1. Juli 1932 zu Kühschmalz
  • Reisendorf, am 17. Oktober 1928 zu Klein Karlowitz
  • Kroschen, am 30. September 1928 zu Falkenau
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Ortsnamen

Im Jahr 1936 wurden im Kreis Grottkau mehrere Gemeinden (zum Teil mehrfach) umbenannt:[17][18]

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Literatur

  • Königlich Preußisches Statistisches Landesamt: Gemeindelexikon der Regierungsbezirke Allenstein, Danzig, Marienwerder, Posen, Bromberg und Oppeln. Auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 und anderer amtlicher Quellen. Berlin 1912, Heft VI: Regierungsbezirk Oppeln, S. 14–21, Kreis Grottkau.
  • Felix Triest: Topographisches Handbuch von Oberschlesien, Wilh. Gottl. Korn, Breslau 1865, S. 1171–1237.
  • Gustav Neumann: Geographie des Preußischen Staats. 2. Auflage, Band 2, Berlin 1874, S. 185–186, Ziffer 16.
  • Friedrich Gottlob Leonhardi: Erdbeschreibung der preussischen Monarchie, Band 3, Teil 1, Hemmerde und Schwetschke, Halle 1792, S. 148 ff.
  • Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Schlesien und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. Dezember 1871. Berlin 1874, S. 406–413.
  • Schlesisches Güter-Adreßbuch. Verzeichniß sämmtlicher Rittergüter und selbständigen Guts- und Forstbezirke, sowie solcher größeren Güter, welche innerhalb des Gemeindeverbandes mit einem Reinertrag von etwa 1500 Mark und mehr zur Grundsteuer veranlagt sind. Fünfte Ausgabe, Wilhelm Gottlob Korn, Breslau 1894, S. 362–371 (Online).
  • Michael Rademacher: Deutsche Verwaltungsgeschichte von der Reichseinigung 1871 bis zur Wiedervereinigung 1990. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
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Einzelnachweise

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