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Landtag der Republik Baden
demokratisch legitimierte Volksvertretung und Legislative der Republik Baden (1919—1933) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Landtag der Republik Baden war vom 15. Januar 1919 bis 3. Februar 1933 als demokratisch legitimierte Volksvertretung und Legislative der Republik Baden tätig. Vorgänger dieses Landtags war die 2. Kammer der Badischen Ständeversammlung des Großherzogtums Baden. Formal gab es die Institution des Landtags noch vom 4. Februar 1933 bis 30. Januar 1934 weiter. Der letzte von den Nationalsozialisten eingesetzte Landtag wurde am 14. Oktober 1933 aufgelöst. Er war allerdings seit dem 5. März ohnehin nur dreimal einberufen worden und hatte keine relevanten Entscheidungen zu treffen.
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Rechtsgrundlage und Aufbau
Zusammenfassung
Kontext
Gemäß Abschnitt IV der Verfassung[2] der Republik vom 21. März 1919 bestand der Landtag aus einer von Bevölkerungszahl und Wahlbeteiligung abhängigen Zahl von Abgeordneten. Je 10.000 Wähler pro Partei erhielt diese jeweils einen Abgeordneten. Die Abgeordneten wurden nach dem Grundsatz der Verhältniswahl für eine Dauer der Wahlperiode von vier Jahren gewählt. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht war 21 Jahre und für das passive Wahlrecht 25 Jahre (§ 3).
Seine Aufgaben waren die Gesetzgebung, die Überwachung der Staatsführung und Verwaltung, die Wahrnehmung des Budgetrechtes, die Wahl/Abwahl der Minister sowie gegebenenfalls der Ministeranklage. Der Landtag tagte im Ständehaus zu Karlsruhe.
Rechtsgrundlage für die Wahl des Landtags war das Landeswahlgesetz vom 29. Juli 1920.[3]
„Aufgrund des ‚Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich‘ vom 24. März 1933[4] (...) hat die Reichsregierung durch § 4 des ‚Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich — Gleichschaltungsgesetz —‘ vom 31. März 1933[5] (...) die Neubildung der Volksvertretungen der Länder auf der Grundlage der Ergebnisse der Reichstagswahl vom 5. März geregelt.
Gemäß § 11 obigen Gleichschaltungsgesetzes bewirkt die Auflösung des Reichstags ohne weiteres die Auflösung der Volksvertretungen der Länder.
Da durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Oktober 1933 der Reichstag aufgelöst wurde, gilt mit dem gleichen Tage auch der Badische Landtag als aufgelöst und gelten die Mandate der Landtagsperiode 1933/34 als erloschen.“[6]
Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde auch der badische Landtag aufgehoben.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden mit der Aufteilung Deutschlands in alliierte Besatzungszonen die Länder Württemberg-Baden und Baden (Südbaden) errichtet. Deren Landtage übernahmen die Funktionen des Badischen Landtags.
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Landtagsperioden und - sitzungen
Zusammenfassung
Kontext
Gemäß § 26 der Verfassung wurde der Landtag für eine vierjährige Landtagsperiode gewählt, die in vier Sitzungsperioden von je einjähriger Dauer gegliedert wurde.
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Präsidenten des Landtags
Landtagswahlen
Zusammenfassung
Kontext
Landtagswahl 1919
- Sitzverteilung in der verfassunggebenden badischen Nationalversammlung 1919
Wahl zur verfassunggebenden Landesversammlung 1919
Wahlbeteiligung: 88,07 %
%
40
30
20
10
0
Gewinne und Verluste
Am 5. Januar 1919 erfolgte die Wahl zur badischen verfassunggebenden Nationalversammlung,[11] die auf den 15. Januar zu ihrer konstituierenden Sitzung einberufen wurde.[12] Bei dieser Wahl waren die Frauen in Baden erstmals wahlberechtigt und unter den 107 gewählten Abgeordneten waren 9 Frauen.[13]
An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[14]
Liste der Mitglieder des Landtages (Republik Baden) (1. Wahlperiode)
Bei der Volksabstimmung vom 13. April 1919 über die neue Verfassung wurde gesondert auch über die Weitergeltung der Nationalversammlung als Landtag bis zum 15. Oktober 1921 abgestimmt,[15] wobei sich bei einer Beteiligung von nur etwa 35 % der Wahlberechtigten eine Mehrheit von etwa 95 % für diese Weitergeltung ergab.[16]
Landtagswahl 1921
Gewinne und Verluste
Am 30. Oktober 1921 erfolgte die Wahl zum 1. Landtag. Die Anzahl der Sitze reduzierte sich nach dem neuen Wahlgesetz von 107 auf 86 (1 Sitz pro 10 000 gültige Stimmen einer Partei).
An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[18]
Liste der Mitglieder des Landtages (Republik Baden) (2. Wahlperiode)
Landtagswahl 1925
Gewinne und Verluste
Am 25. Oktober 1925 erfolgte die Wahl zum 2. Landtag. Auf Grund der geringeren Wahlbeteiligung ging die Zahl der Sitze von 86 auf 72 zurück.
An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[19]
Liste der Mitglieder des Landtages (Republik Baden) (3. Wahlperiode)
Landtagswahl 1929
Am 27. Oktober 1929 erfolgte die Wahl zum 3. Landtag. Die Zahl der Sitze erhöhte sich von 72 auf 88.
Gewinne und Verluste
An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[20]
Liste der Mitglieder des Landtages (Republik Baden) (4. Wahlperiode)
Die Reichstagswahl 1933 als Referenzwahl
Am 5. März 1933 erfolgte die Wahl zum Reichstag. Aufgrund des Gleichschaltungsgesetzes wurde in Anlehnung an dieses Wahlergebnisses ein neuer Landtag berufen. Die sechs der KPD anteilig zustehenden Mandate wurden auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat annulliert. Dieser ernannte Landtag trat erst am 16. Mai zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die bisherige DNVP nannte sich Deutschnationale Front und befand sich in Arbeitsgemeinschaft mit der NSDAP. Die acht Abgeordneten der SPD schieden am 23. Juni 1933 auf Grund des Verbots der SPD aus.
Referenzwahl – Reichstagswahl 1933
Ergebnisse in Baden
Ergebnisse in Baden
%
50
40
30
20
10
0
Gewinne und Verluste
Anmerkungen:
e 1929: Christliche Volkspartei Baden
An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[21]
Liste der Mitglieder des Landtages (Republik Baden) (5. Wahlperiode)
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Vorsitzende der Fraktionen
- Vorsitzende der Zentrums-Fraktion waren von 1919 bis 1930 Josef Schofer, von Februar 1930 bis 18. September 1931 Eugen Baumgartner und danach bis Sommer 1933 Ernst Föhr.
- Vorsitzende der SPD-Fraktion waren vom 15. Januar 1919 bis 1. August 1919 Anton Geiß, vom 21. Oktober 1919 bis 17. Juli 1928 Ludwig Marum, von 1928 bis 1931 Emil Maier, von Juni 1931 bis Februar 1933 Leopold Rückert und vom Mai 1933 bis Juni 1933 Jakob Sommer.
- Vorsitzende der DDP-Fraktion waren von Januar 1919 bis August 1919 Friedrich König, von Oktober 1919 bis Oktober 1920 Hermann Dietrich, von Oktober 1920 bis November 1929 Karl Glockner und vom 6. November 1929 bis Februar 1933 Oskar Hofheinz.
- Vorsitzender der DNVP-Fraktion war von Januar 1919 bis zum 16. Mai 1929 Friedrich Theodor Mayer, wobei die DNVP vom 4. November 1925 bis zum 4. Juni 1928 als Bürgerliche Vereinigung mit dem Landbund und der Wirtschaftlichen Vereinigung eine Fraktionsgemeinschaft bildete, die ebenfalls von Mayer geleitet wurde. Weiterer Fraktionsvorsitzender der DNVP war vom 6. November 1929 bis zum 3. Februar 1933 Paul Schmitthenner, der schließlich vom 16. Mai 1933 bis 9. Juni 1933 die Fraktion der Deutschnationalen Front leitete, welche eine Arbeitsgemeinschaft mit der NSDAP einging.
- USPD-Fraktionsvorsitzender war vom 9. November 1921 bis Juli 1922 Rudolf Freidhof.
- KPD-Fraktionsvorsitzende waren vom 9. November 1921 bis November 1929 Max Bock, vom 6. November 1929 bis 20. April 1932 Georg Lechleiter und vom 20. April 1932 bis Februar 1933 Robert Klausmann.
- Fraktionsvorsitzende des Landbundes waren vom 9. November 1921 bis 10. November 1922 Hermann Gebhard und vom 10. November 1922 bis November 1925 Gustav Klaiber. Von November 1925 bis zum 4. Juni 1928 befand sich der Landbund mit der DNVP und der Wirtschaftlichen Vereinigung in einer Fraktionsgemeinschaft namens Bürgerliche Vereinigung, welche von dem DNVP-Abgeordneten Mayer geleitet wurde. Nach Auflösung der Fraktion der Bürgerlichen Vereinigung leitete Gustav Klaiber vom 4. Juni 1928 bis November 1930 erneut die Fraktion der Wirtschafts- und Bauernpartei, gefolgt von Adam von Au, der vom 20. November 1930 bis zum 25. September 1931 Fraktionsvorsitzender war.
- Fraktionsvorsitzende des Evangelischen Volksdienstes waren vom 6. November 1929 bis zum 31. Januar 1931 Hermann Teutsch, vom 31. Januar 1931 bis September 1931 Ernst Brühler und vom 24. November 1931 bis März 1933 Eugen Kroenlein.
- NSDAP-Fraktionsvorsitzender war vom 6. November 1929 bis zur Abschaffung des Landtags Ende 1933 Walter Köhler.
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Literatur
- Michael Braun: Der Badische Landtag 1918–1933. Handbuch der Geschichte des deutschen Parlamentarismus. Droste Verlag, Düsseldorf 2010, ISBN 978-3-7700-5294-3.
- Martin Furtwängler (Bearbeitg.): Die Protokolle der Regierung der Republik Baden. Erster Band: die provisorische Regierung November 1918 – März 1919. W. Kohlhammer, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-17-022055-3.
- Oscar Gehrig, Karl Joseph Rössler: Die verfassungsgebende badische Nationalversammlung 1919, Karlsruhe, Badenia, 1919
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Weblinks
Einzelnachweise
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