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Lege artis

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Lege artis (lat.: lex, legis – Gesetz; ars, artis – Kunst) bedeutet so viel wie „kunstgerecht“ oder „nach den Regeln der Kunst“. Hierunter versteht man, dass eine Handlung entsprechend den gesellschaftlichen Normen, wissenschaftlichen Standards oder gesetzlichen Regeln, sowie unter Berücksichtigung aller brauchbaren Erkenntnisse und technischen Möglichkeiten, und unter Anwendung der persönlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse auszuführen ist.

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Lege artis in der Medizin

Für Ärzte und andere Heilberufe, die eine medizinische Tätigkeit ausüben, ist in § 630a Abs. 2 BGB geregelt, dass eine Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.[1] Eine Behandlungsleistung, die lege artis durchgeführt wurde, ist deshalb in der Regel pflichtgemäß erbracht worden. Ein Abweichen von der Lege-artis-Regel ist nur nach umfassender Aufklärung des Patienten zulässig, wobei die abweichende Behandlung medizinisch vertretbar sein muss.[2]

In der Medizin wird kritisiert, dass die Lege-artis-Regel den medizinischen Fortschritt hemmt, wenn beispielsweise neu entwickelte Behandlungsmethoden angewandt werden sollen oder noch keine etablierten Therapien existieren und damit für den Mediziner immer ein hohes Haftungsrisiko besteht.[3]

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Siehe auch

Wiktionary: lege artis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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