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Leitender Polizeidirektor

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Leitender Polizeidirektor
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Als leitender Polizeidirektor wird ein Polizeibeamter in der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.

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Rangabzeichen: Vier goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.
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Aufgaben

  • Leitende Funktionen in Innenministerien der Bundesländer
  • Leitung mehrerer Dienststellen in einem Stadtteil einer Großstadt oder als Teil eines Polizeipräsidiums (jedoch nicht in direkt leitender Tätigkeit der einzelnen Dienststellen, bspw. in Baden-Württemberg und Hessen Leitung einer Direktion, der die Polizeireviere unterstehen)
  • Leitung eines Fachbereiches in einer Großstadt (bspw. obere Leitung des Fachbereiches Verkehr in Berlin)
  • Leitung einer Polizeihochschule
  • Leiter einer Polizeidirektion[1][2]
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Abgrenzung

"Leitender Direktor" als Leiter einer Polizeidirektion hat in Schleswig-Holstein die Besoldungsgruppe B2.[3], während "Leitender Direktor" ansonsten die Besoldungsgruppe A16 hat.[4]

In Schleswig-Holstein hat der Landespolizeidirektor und der Direktor des Landeskriminalamtes die Besoldungsgruppe B4.[5]

Ein Polizeidirektor ist mit der Koordination von Großeinsätzen und besonders schweren Gefahrenlagen betraut.

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Dienstkleidung

Ein leitender Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit vier goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Polizeimütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 16.

Siehe auch

Einzelnachweise

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